Bürgerstiftungsfonds für eine Gemeinde

Die Mecklenburger AnStiftung unterstützt die Bürgerstiftungsidee in unserem Land. Bürgerstiftungen sind eine ideale Form, viele kleine Spenden und Zuwendungen zu einem Kapital zu bündeln, das Gewicht hat und Effekt bringt.

Wo es Bürgerstiftungen gibt – wie z.B. in Wismar, Rostock, Parchim, Schwerin oder Greifswald – rufen wir zu deren Stärkung auf. Aber an vielen kleineren Orten und in ländlichen Gebieten wird die Gründung einer rechtlich selbstständigen Bürgerstiftung aus Kapitalmangel unrealistisch bleiben. Deshalb bieten wir uns für alle Orte und Regionen in MV als Träger von Bürgerstiftungsfonds an. Dabei geht es um mehr als Geld. Mit einem Bürgerstiftungsfonds bringen wir auch Menschen zusammen, die vor Ort gemeinsam etwas bewegen wollen.

Einen lokalen Bürgerstiftungsfonds, z.B. für ein Dorf, eine Gemeinde, eine Kleinstadt, können Sie – allein oder mit Anderen gemeinsam – schon mit 500 Euro „anstiften“.

Gern beziehen wir Sie und die anderen Spender und Zustifter in Vergabe-Entscheidungen z. B. für Jugendarbeit, kulturelle Aktivitäten, Pflege des Ortsbildes, Natur und Umwelt oder vom Schicksal Benachteiligte ein.


Themenfonds z. B. für Kunst und Kultur, Kinder und Jugend, Heimatpflege, Völkerverständigung oder Benachteiligte und Bedürftige

Sie möchten landesweit ein bestimmtes Thema oder eine bestimmte Zielgruppe fördern? Wir geben Ihnen die Möglichkeit, mit unserer Hilfe gezielt einen Themenfonds zu starten, der auch andere zum Stiften und Spenden animiert.

Wir bieten Ihnen drei Hauptvorteile:

  • professionelle Abwicklung in Förderung, Öffentlichkeitsarbeit und Ergebnisbewertung,
  • Bündelung verschiedener Spenden und Zustiftungen, um mehr Gewicht und mehr Effekt zu erreichen,
  • eine Spendenbescheinigung, mit der Sie je nach individuellen Voraussetzungen über 40 Prozent der Spendensumme vom Finanzamt zurückerhalten können.

Gern beziehen wir Sie und die anderen Spender und Zustifter in Vergabe-Entscheidungen ein.


Ortspatenschaft

Werden Sie Pate für den Ort Ihres Namens – oder eines Vorfahren – in Mecklenburg-Vorpommern!

Nicht nur Adelsnamen sind mit Orten und Regionen in Mecklenburg und Vorpommern verbunden. Überall in Deutschland und selbst im Ausland leben Menschen, die ihren Namen oder den eines Vorfahren mit einem unserer Dörfer oder Kleinstädte teilen. Buckow oder Basedow, Dabel oder Duckwitz, Malchin oder Mirow, Plate oder Polzin, Sanitz oder Sprenz, Zierke oder Zepelin: Unter den fast 800 Städten und Gemeinden des Landes mit einem Vielfachen an Dorf- und Flurnamen werden viele fündig. Ob Sie aus der Familiengeschichte eine Verbindung zu diesem Ort kennen oder nicht: In einer Welt, in der wir Fixpunkte für unsere Identität suchen – und sei es auch mit einem Augenzwinkern – ist so ein Ort ein Anknüpfungspunkt. Als Bildmotiv für Geburtstags- oder Weihnachtskarten, als Wappen, als Ziel von Familientreffen, als Ort eines Urlaubs oder einer Freizeitimmobilie.

Mit der Mecklenburger AnStiftung können Sie Pate für „Ihren“ Ort werden. Sie registrieren sich unter Ihrem Namen oder dem eines Angehörigen/Vorfahren bei der Mecklenburger AnStiftung mit einer Startspende von mindestens 100 Euro als Ortspate. Wenn auf Ihre Patenschaft mindestens 1.000 Euro eingezahlt sind, erhalten Sie eine individuell ausgestellte repräsentative Patenschaftsurkunde.

Alle Einzahlungen auf Ihr Patenschaftskonto werden zur Hälfte zeitnah (innerhalb von zwei Jahren) für gemeinnützige Projekte zugunsten des Patenorts ausgereicht. Die andere Hälfte wird in das Stiftungskapital übernommen, um aus den Erträgen auch künftig Vorhaben für den Patenort zu fördern.

Jeder Einzahler erhält eine Spendenbescheinigung, die sich je nach den individuellen Verhältnissen steuermindernd auswirkt. Mit der Patenschaft können sie auch Freunden und Verwandten eine Freude bereiten: Man muss sich nicht über Geschenke Gedanken machen, sondern kann einfach für ihre Patenschaft spenden.

Wenn Sie bei der Vergabe von Patenschaftsgeldern mitentscheiden möchten, freuen wir uns. Andernfalls bemühen wir uns nach bestem Wissen und Gewissen, im Sinne der Patenschaft die Mittel z. B. für Jugendarbeit, kulturelle Aktivitäten, Pflege des Ortsbildes, Natur und Umwelt oder vom Schicksal Benachteiligte zur Verfügung zu stellen.


Namensfonds

Für die Gründung einer rechtlich selbstständigen Stiftung in MV ist heute ein Mindestkapital von ca. 100.000 Euro erforderlich. Das bringt bei zweiprozentiger Verzinsung nach Abzug von Kosten ein Fördervolumen von weniger als 2.000 Euro. Dafür lohnt es kaum, den Aufwand der Gründung zu betreiben, Verpflichtungen gegenüber Stiftungsbehörde und Finanzamt zu übernehmen, Gremien zu besetzen, eine Website zu pflegen, für Erreichbarkeit per Post und Telefon zu sorgen und vieles mehr. Ohnehin schafft Geld noch keine wirksame Stiftung, zusätzliches ehrenamtliches Engagement ist unverzichtbar.

Viele Stiftungswillige entscheiden sich deshalb für Treuhandstiftungen oder Stiftungsfonds mit ihrem Namen, die rechtlich unter dem Dach einer bewährten Institution des Gemeinwohls angesiedelt sind. Solch einen Stiftungsfonds können Sie bei uns unter Ihrem Namen (oder dem eines Angehörigen, eines Vorbilds…) als Teil der Mecklenburger AnStiftung errichten. Die Förderzwecke dieses Fonds müssen durch unsere Förderzwecke mit abgedeckt sein. Die Einzelregelungen besprechen wir mit Ihnen und halten diese in einer Vereinbarung fest. Einen Namensfonds richten wir für Sie – je nach Fall – ab einem Betrag von 25.000 Euro ein.


Testament

Über 1.000 Jahre Geschichte haben die ältesten Stiftungen in Deutschland. Entstanden sind sie meist aus Vermächtnissen von Menschen, die über ihren Tod hinaus Gutes tun wollten. So kann das eigene Lebensende auch ein Anfang sein. Wer rechtzeitig für diesen Fall vorsorgt, kann diese Anfänge mitgestalten und sich an ihnen freuen.

Erbfragen sind ein emotionales Thema. Am Anfang steht deshalb das gegenseitige Kennenlernen. Gern stellen wir Ihnen Anliegen, Motive und handelnde Menschen der AnStiftung vor. Ebenso möchten wir etwas über Ihre Lebensgeschichte, Ihre Sorgen und Hoffnungen erfahren. Und natürlich müssen wir wissen, welche Förderzwecke Ihnen wichtig sind. Gern überlegen wir auch, wie wir Ihr Andenken pflegen können.

Wenn Sie Ihre Kinder, Partner, Verwandte als Erben einsetzen wollen, ist das Ihre gute Entscheidung. Vielleicht wollen Sie neben dem Haupterbe aber auch ein Vermächtnis in bestimmter Höhe für einen gemeinnützigen Zweck machen, der Ihnen ganz persönlich wichtig ist. Es kann auch passieren, dass die Erben, die Sie begünstigen möchten, das Erbe nicht annehmen können oder wollen. Für diesen Eventualfall ist es ratsam, eine gemeinnützige Einrichtung als Ersatzerben zu benennen. Vielleicht haben Sie auch gar keine Erben: Wollen Sie, dass Ihr Nachlass spurlos in der Staatskasse verschwindet?

Wenn wir in diesen Gesprächen zusammenfinden und Sie die Mecklenburger AnStiftung schließlich in Ihrem Testament bedenken, können Sie sicher sein, dass wir uns nicht nur über Ihr Vertrauen freuen sondern auch die damit verbundene Verantwortung sehr ernst nehmen.


Kontakt

Dr. Wolf Schmidt

Mit Dr. Wolf Schmidt steht Ihnen ein bundesweit anerkannter Stiftungsexperte bei der Mecklenburger AnStiftung für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung zur Verfügung.